Chorgesang

Michaela Köfler, BEd. und Maria Mayr, BEd. MEd.

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung, soll Chorgesang die Freude am Singen fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Die musikalischen Fähigkeiten des Einzelnen sind unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung zu fördern.

Dazu zählen folgende Inhalte:

  • ein- und mehrstimmige Lieder zu erarbeiten (Kinderlieder, regionale Volkslieder, Lieder aus anderen Ländern),
  • gezielte Atem-, Stimmbildungs- und Artikulationsübungen,
  • gelegentlicher Einsatz von Musikinstrumenten und technische Medien (Tonbandmitschnitte zur Hörlernkontrolle, Musikbeispiele als Anregung und zum Vergleich),
  • Sprachgestaltung,
  • Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme.

Ebenso gehören zum „Chorgesang“ auch öffentliche Auftritte wie das Bezirksjugendsingen, Teilnahme und Mitgestaltung bei diversen Veranstaltungen, Feiern…

Links:

Benefizkonzert „Die Krippe des heiligen Franziskus“ am 19.12.2025